Chancengleichheit
Neoss® gestaltet seine Geschäftsführung so, dass alle Bewerber und Mitarbeiter-/innen, unabhängig von Alter, Rasse, Geschlechtsidentität, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Schwangerschaft/Mutterschaft, Familienstand, Behinderung, Religion, Glauben und persönlichen Umständen, die flexible Arbeitszeiten erforderlich machen, gleich behandelt werden. Neoss® trifft alle Entscheidungen basierend auf den spezifischen Anforderungen der Stelle und den legitimen Geschäftsinteressen der Organisation. Neoss® handelt in Übereinstimmung mit dem Equality Act 2010 (britisches Gleichstellungsgesetz).
Neoss® bemüht sich sicherzustellen, dass sein Rekrutierungs- und Auswahlprozess umfassend und streng ist, um zu gewährleisten, dass alle Bewerber eine faire, gleichberechtigte und objektive Behandlung erhalten.
Neoss® fördert ein unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem die Mitarbeiter-/innen ihr individuelles Potenzial ausschöpfen können, ohne Angst vor Diskriminierung oder Belästigung haben zu müssen.
Mitarbeiter-/innen, die der Ansicht sind, dass sie aufgrund von Diskriminierung oder Belästigung durch leitende Angestellte, Direktoren, andere Mitarbeiter-/innen, verbundene Unternehmen oder der Öffentlichkeit im Laufe ihrer Beschäftigung eine ungünstigere Behandlung erhalten haben, sind berechtigt, das Beschwerdeverfahren des Unternehmens anzuwenden, das im Mitarbeiterhandbuch festgelegt ist.