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Neoss®

Geschäftsbedingungen

Allgemeines Geltungsbereich und Auslegung

1.1    Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Verkaufsbedingungen”) gelten für alle Verträge, die zwischen der Neoss GmbH (das „Unternehmen”) und dem Kunden (der „Käufer”) über den Verkauf und/ oder die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren”) geschlossen werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen die Waren selbst herstellt oder von Lieferanten bezieht. „Installationsdienste” bedeutet jede Unterstützung, die das Unternehmen dem Käufer bei der Installation der Drittsoftware auf dem Gerät des Käufers und dem damit verbundenen technischen Support bietet, und „Drittsoftware” bedeutet jede Software, die der Käufer vom Hersteller oder Drittanbieter der Waren lizenziert hat und die es dem Käufer ermöglicht, die Waren zu nutzen.
1.2    Die Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juris- tische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Käufer ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, wenn er eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3    Der Vertragsgegenstand für den Kauf der Waren umfasst nicht die Lizenzierung von Software, die vom Hersteller oder Drittanbieter in Verbindung mit den Waren angeboten wird, die Nutzung von Rechenzentren und die Datenspeicherung.
1.4    Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Unternehmens erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen ab- weichende Bedingungen des Käufers erkennt das Unternehmen nicht an, es sei denn, das Unternehmen hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.5    Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn das Unternehmen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass das Unternehmen in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.

 

Vertragsabschluss

2.1    Die Bestellung der Waren durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist das Unternehmen berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Bestellung bei dem Unternehmen anzunehmen. Sollte das Unter- nehmen Fragen oder Bedenken bezüglich der Bestellung haben, wird es sich innerhalb dieser Frist mit dem Käufer in Verbindung setzen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Unternehmen die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt oder die Bestellung des Käufers versendet.
2.2    Der Kauf von Waren beinhaltet nicht den Kauf von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Waren, einschließlich der Software von Drittanbietern, Softwarelizenzen oder die Nutzung von Datendrehscheiben oder -speichern.
2.3    Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Käufer nachweist, dass die Änderung für ihn unzumutbar ist.
2.4    Vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Dateien, Unter- lagen und sonstige Informationen sind vertraulich zu behandeln. Das Unternehmen behält sich hieran Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.

Preise und Zahlungsbedingungen

3.1    Der Preis der Waren ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vom Unternehmen angegeben, der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Listenpreis des Unternehmens. Sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk und ausschließlich der Kosten für Verpackung und Lieferung, die vom Käufer gleichzeitig mit der Zahlung für die Waren zu entrichten sind. Die Preise verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der MwSt., die gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sind. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Preis der Waren durch schriftliche Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, wenn sich die Kosten der Waren für das Unternehmen nach dem Datum des Vertragsabschlusses aufgrund von Umständen erhöhen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Erhöhungen der Material-, Arbeits- oder Transportkosten, Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Einfuhrzöllen oder anderen Steuern. Erhöht sich der Preis der Waren aufgrund dieser Verkaufsbedingungen, kann der Käufer den nicht gelieferten Restbetrag des Vertrages durch eine schriftliche Mitteilung an das Unternehmen stornieren, die innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Unternehmens und vor dem Versand zugestellt wird. Verlangt der Käufer, dass die Waren auf dem schnellsten Weg versandt werden, kann das Unternehmen einen Aufschlag für die beschleunigte Lieferung erheben.
3.2    Die Rechnungen des Unternehmens für alle Lieferungen und Leistungen sind ab Rechnungsdatum zahlbar: 14 Tage mit 3 % Skonto bei Bankeinzug, 14 Tage mit 2 % Skonto bei Überweisung, 30 Tage netto. Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug gerät, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist das Unternehmen berechtigt, Verzugs- zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls das Unternehmen in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist es berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, dem Unternehmen nachzuweisen, dass diesem als Folge des Zahlungs- verzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3    Wenn die Waren in Raten geliefert werden sollen und die Zahlung dafür in Raten erfolgt, berechtigt das Versäumnis des Käufers, die Ratenzahlung bis zum Fälligkeitsdatum zu leisten, das Unternehmen dazu, die Waren für die bestimmte Rate nicht an den Käufer zu liefern, wenn der Käufer die Ratenzahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum geleistet hat. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegen- ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Unternehmen anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem- selben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle von Mängeln der gelieferten Waren bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

Stornierung

4.1    Bei Vertragsbeendigung zahlt der Käufer an das Unternehmen alle ausstehenden unbezahlten Rech- nungen und Zinsen des Unternehmens. Für gelieferte Waren, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, legt das Unternehmen eine Rechnung vor, die vom Käufer sofort nach Erhalt zu zahlen ist.
4.2    Die Vertragsbeendigung, wie auch immer sie erfolgt, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind. Alle Vertragsbestimmungen, die aus- drücklich oder stillschweigend bei oder nach Vertragsbeendigung in Kraft treten oder fortbestehen sollen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Lieferung, Gefahrübergang, Versicherung

5.1    Die Lieferung erfolgt ab Lager (Incoterm EXW), das auch der Erfüllungsort für die Lieferung und etwaige Nacherfüllungen ist. Auf Wunsch und Kosten des Käufers versendet das Unternehmen die Ware an einen anderen Bestimmungsort (Verkauf durch Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort). Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, kann das Unternehmen die zweckmäßige Versandart nach eigenem Ermessen bestimmen (ohne Gewähr für den sichersten, schnellsten und günstigsten Transport).
5.2    Mit der Bereitstellung der Lieferung ab Lager und der Mitteilung der Versandbereitschaft geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Gefahr des Ver- zugs auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn sich der Versand aufgrund von Umständen verzögert, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat. Unterlässt das Unternehmen die Anzeige der Versandbereitschaft, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt auch für die Verwendung der Transportmittel des Unter- nehmens bzw. die frachtfreie Lieferung.
5.3    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes ausreichend zu versichern.
5.4    Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Eigentumsvorbehalt

6.1    Die Lieferungen des Unternehmens erfolgen stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Unternehmens. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldo- forderung des Unternehmens. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordent- lichen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Er darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
6.2    Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an das Unternehmen ab, die für ihn durch die Weiterveräußerung entstehen. Das Unter- nehmen nimmt die Abtretung an. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Käufer die Vorbehaltsware unver- arbeitet, be- oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Sachen veräußert. Erfolgt die Veräußerung zusammen mit nicht dem Unternehmen gehörender Ware, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Wert bemisst sich nach den Verkaufspreisen des Unternehmens (einschließlich der Mehrwertsteuer).
6.3    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets für das Unternehmen als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne das Unternehmen jedoch zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehalts- ware im Sinne dieser Verkaufsbedingungen. Wird Vorbehaltsware mit anderen, dem Unternehmen nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt das Unternehmen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung und der Vermischung. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ver- kaufsbedingungen. Der Käufer ist auf Verlangen des Unternehmens verpflichtet, den Erwerber der Vor- behaltsware auf die Eigentumsrechte des Unternehmens hinzuweisen.
6.4    Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf unbeschadet der eigenen Einzie- hungsbefugnis des Unternehmens einzuziehen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ord- nungsgemäß nachkommt, wird das Unternehmen die Forderung nicht selbst geltend machen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so hat der Käufer auf Verlangen des Unternehmens die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Das Recht des Unternehmens, die Abtretung den Drittschuldnern selbst mitzuteilen, wird hierdurch nicht berührt. Dem Käufer ist es untersagt, die Forderung gegen den Drittschuldner an Dritte abzutreten oder mit dem Drittschuldner ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.
6.5    Der Käufer ist verpflichtet, das Unternehmen von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchti- gung der Sicherungsrechte des Unternehmens durch Dritte unverzüglich und auf schnellstem Weg zu be- nachrichtigen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Unternehmen alle zur Wahrung seiner Rechte notwendigen Unterlagen zu übergeben und die dem Unternehmen durch eine notwendige Intervention entstehenden Kosten zu erstatten.
6.6    Das Unternehmen verpflichtet sich, die bestehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizu- geben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

Höhere Gewalt

Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung, die auf Umstände zu- rückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (ein „Ereignis höherer Gewalt”), und es wird nicht davon ausgegangen, dass es gegen diese Verkaufsbedingungen verstößt. Das Unternehmen ist im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Waren oder damit verbundene Dienstleistungen (einschließlich der Installationsdienste) nicht erbracht werden können, oder den Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum über die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt hinaus zu verlängern.

Neoss Garantie- und Reklamationsprogramm

Das Unternehmen bietet ein Garantie- und Reklamationsprogramm für bestimmte Neoss-Produkte („Garantie- und Reklamationsprogramm“). Weitere Informationen über das Garantie- und Reklamations- programm und darüber, ob es auf den Käufer anwendbar ist, finden Sie auf unserer Website im Abschnitt
„Garantie & Reklamationen”. Neoss informiert den Käufer über die spezifische Garantie, die auf die ge- kauften Waren anwendbar ist, und über die Möglichkeit, eine Kopie dieser Garantie beim Kundenservice anzufordern.

Gewährleistung; Lieferung und Annahme

9.1    Die Nutzung der Waren kann mit anderen Produkten und/oder Dienstleistungen von Drittanbietern wie Software oder Datenhubs verbunden sein. Die Nutzung solcher Produkte und/oder Dienstleistungen von Drittanbietern unterliegt den Bedingungen dieser Produkte und/oder Dienstleistungen und der Käufer erklärt sich mit diesen einverstanden. Das Unternehmen gibt keine Zusicherungen und/oder Garantien in Bezug auf die fortdauernde Verfügbarkeit dieser Produkte und/oder Dienstleistungen von Drittanbietern.
9.2    Das Unternehmen übernimmt keine Garantie in Bezug auf Software von Dritten oder Mängel in der Software von Dritten oder für deren Nichterfüllung. Jegliche Ansprüche, die auf der Nutzung von Software Dritter beruhen, damit in Zusammenhang stehen oder sich daraus ergeben, unterliegen ausschließlich den Bedingungen der Vereinbarung des Käufers mit diesem Dritten.
9.3    Wenn der Käufer dem Vertrag im Namen einer Organisation oder Einrichtung zustimmt, sichert der Käufer zu und gewährleistet, dass er befugt ist, dem Vertrag im Namen dieser Organisation oder Ein- richtung zuzustimmen und sie an den Vertrag zu binden (in diesem Fall beziehen sich die Verweise auf den „Käufer” auf diese Organisation oder Einrichtung).
9.4    Bei einem Kauf von Waren muss der Käufer Mängel jeglicher Art – mit Ausnahme von versteckten Mängeln – innerhalb von zehn Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach der Lieferung schriftlich anzeigen; andernfalls gelten die Waren als genehmigt. Versteckte Mängel müssen innerhalb von zehn Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden; andernfalls gelten die Waren auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
9.5    Soweit bei der Ablieferung der Waren durch das Transportunternehmen an den Käufer ein Verlust oder eine Beschädigung des Liefergegenstandes für den Käufer äußerlich erkennbar ist, obliegt es dem Käufer, sich den Verlust oder die Beschädigung durch das Transportunternehmen bescheinigen zu lassen (Schadensanzeige) und das Unternehmen hiervon unverzüglich durch Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer den ursprünglich äußerlich nicht erkennbaren Schaden zu einem späteren Zeitpunkt feststellt.
9.6    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit und der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.7    Soweit ein Mangel der vom Unternehmen gelieferten Ware vorliegt, kann das Unternehmen zunächst wählen, ob es Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Ist die vom Unternehmen gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie verweigern. Das Recht des Unternehmens, die Nacher- füllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt. Wenn eine vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos verstrichen oder nach den gesetzlichen Vorschriften ent- behrlich ist, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
9.8    Für Schäden, die auf eine Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes zurückzuführen sind, haftet das Unternehmen nur innerhalb der in Ziffer 11 genannten Grenzen.
9.9    Sofern es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Produkt eines Drittanbieters handelt, ist das Unternehmen berechtigt, seine Mängelansprüche gegen seine Vorlieferanten an den Käufer ab- zutreten und ihn auf deren (gerichtliche) Rückgriffsrechte zu verweisen. Ansprüche gegen das Unter- nehmen gemäß Ziffer 9.5 und 9.7 können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Ansprüche gegen die Lieferanten des Unternehmens trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht durchgesetzt werden können oder die Inanspruchnahme im Einzelfall unzumutbar ist.

Installationsdienste

10.1    Sofern das Unternehmen dies mit dem Käufer schriftlich vereinbart hat, unterstützt das Unternehmen den Käufer bei der Installation von Drittanbieter-Software. Art und Umfang der vom Unternehmen zu er- bringenden Leistungen, der Zeitpunkt der Leistungserbringung, die Vergütung und die Zahlungsbedin- gungen werden in der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Unternehmen festgelegt.
10.2    Der Käufer erbringt die Mitwirkungsleistungen, die für die vertragsgerechte Erbringung der Leistungen durch das Unternehmen erforderlich und für den Käufer zumutbar sind und die vom Unternehmen ange- fordert werden. Insbesondere gewährt der Käufer dem Unternehmen Zugang zu seinen Geräten, seiner Hardware, seiner Software, seinen Systemen, seinen Räumlichkeiten, seinem Konto-Login und seinem Benutzerkonto für die Dienstleistungen, soweit dies für die Erbringung der Installationsdienste erforderlich ist. Wenn das Unternehmen die Installationsdienste in den Räumlichkeiten des Käufers erbringt, stellt der Käufer dem Unternehmen (einschließlich seiner Mitarbeiter und Beauftragten) einen sicheren Bereich zur Verfügung, in dem das Unternehmen die Installationsdienste erbringen kann, und holt alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Erlaubnisse ein, die das Unternehmen zur Durchführung der Installation benötigt. Bei den Mitwirkungsleistungen des Käufers handelt es sich um echte Verpflichtungen und keine bloßen Pflichten. Erbringt der Käufer die Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie ver- einbart und hat dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch das Unternehmen, verschieben sich die Leistungsfristen des Unternehmens um einen angemessenen Zeitraum. Eventuell entstandene und nachgewiesene Mehrkosten sind vom Käufer auf der Grundlage der vereinbarten Bedingungen zu vergüten, unbeschadet weitergehender Rechte des Unternehmens. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht verpflichtet, technischen Support oder Dienstleistungen in Bezug auf oder im Zusammenhang mit den Waren zu erbringen.

Beschränkung der Haftung

11.1    Der Käufer erkennt an, dass die Waren nur an zugelassene Fachkräfte verkauft werden dürfen, die in Zahnarztpraxen, Labors oder Kliniken innerhalb des Landes praktizieren, in dem die Waren an den Käufer verkauft werden. Der Käufer sichert dem Unternehmen zu, dass er die Befugnis, die beruflichen Qualifika- tionen und die Lizenzen besitzt, die für den Kauf und die Verwendung dieser Waren in der Praxis und für die ihr angeschlossenen Patienten erforderlich sind. Der Käufer erkennt an, dass das Unternehmen in keinem Fall gegenüber dem Käufer oder Dritten für eines der folgenden Dinge haftbar gemacht werden kann: (i) die Ausübung der Zahnheilkunde oder eines anderen klinischen Fachgebiets des Gesundheitswesens; (ii) die Ausübung eines unabhängigen medizinischen Urteils; (iii) jegliche Patientenergebnisse, die sich aus der Verwendung der Waren durch den Käufer ergeben; (iv) die Verwendung oder Lieferung der Waren durch den Käufer an einen Patienten oder eine Person, von der der Käufer weiß, dass sie für den Erhalt der Waren ungeeignet ist; (v) das Versäumnis des Käufers, die Sicherheit der Waren zu überwachen; und (vi) der Weiterverkauf der Waren durch den Käufer an eine Einzelperson, die nicht nach geltendem Recht zur Nutzung der Waren berechtigt ist.
11.2    Der Käufer erkennt an, dass Datenschutz- und andere Gesetze, die in der Gerichtsbarkeit des Käufers gelten, dem Käufer und der Nutzung der Waren und damit verbundenen Dienstleistungen durch den Käufer bestimmte zusätzliche Verantwortlichkeiten auferlegen können. Der Käufer erklärt sich damit ein- verstanden, dass es in seiner Verantwortung und nicht in der Verantwortung des Unternehmens liegt, sicherzustellen, dass er bei der Nutzung der Waren und der damit verbundenen Dienstleistungen alle an- wendbaren Gesetze einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle Gesetze oder Vorschriften, die eine Benachrichtigung Dritter oder die Einholung der Zustimmung Dritter in Bezug auf die Nutzung der Waren und der damit verbundenen Dienstleistungen durch den Käufer vorschreiben. Wenn die Verwen- dung der Waren durch den Käufer durch anwendbare Gesetze verboten ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zu verwenden. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich und haftet nicht für die Verwendung der Waren durch den Käufer, wenn diese gegen geltendes Recht verstößt.

Rückgaben

12.1    Unbeschadet eines gesetzlichen Rückgaberechts an das Unternehmen, insbesondere aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder der Geltendmachung solcher Ansprüche, gewährt das Unternehmen dem Käufer ein vertragliches Rückgaberecht zu den hier festgelegten Bedingungen.
12.2    Für den Fall, dass die zurückgegebenen Waren innerhalb von 30 Tagen nach dem Lieferdatum eingehen, wird das Unternehmen nach Wahl des Käufers eine Gutschrift ausstellen, die gegen weitere Einkäufe beim Unternehmen eingelöst werden muss, die Waren gegen geeignete, vom Unternehmen her- gestellte Alternativprodukte umtauschen oder die gekauften Waren erstatten.
12.3    Waren, die zwischen 31 und 365 Tagen nach dem Lieferdatum zurückgegeben werden, können nur gegen geeignete, vom Unternehmen hergestellte Alternativprodukte umgetauscht werden. Waren, die nach Ablauf von 365 Tagen ab dem Lieferdatum zurückgegeben werden, werden nicht mehr zur Gutschrift oder zum Umtausch angenommen.
12.4    Alle zurückgegebenen Waren müssen sich in der unbeschädigten, unbeschrifteten und ungeöffneten Originalverpackung befinden, wobei alle Siegel intakt sein müssen. Waren können nicht zur Gutschrift zurückgegeben werden, wenn sie oder ihre Verpackung in irgendeiner Weise verunstaltet oder beschädigt sind oder wenn sie aus ihrer Verpackung entfernt oder einem Sterilisations- oder Desinfektionsverfahren unterzogen wurden. Einzelne Artikel aus einem bestimmten Set können nicht zurückgegeben werden. Zuvor umgetauschte Waren können nicht zurückgegeben werden.
12.5    Die Versandkosten für eine Rücksendung müssen vom Käufer getragen werden.
12.6    Vor der Rücksendung von Waren muss der Käufer beim Unternehmen eine Rücksendegenehmigung beantragen und eine Rücksendenummer sowie Anweisungen anfordern. Ohne eine solche Genehmigung dürfen keine Waren zurückgegeben werden. Bitte rufen Sie Ihr Kundenservice-Team vor Ort an und for- dern Sie eine Rücksendenummer an, in der die zurückzusendenden Waren angegeben sind. Damit die Rückgabe bearbeitet werden kann, müssen alle Rückgabebedingungen erfüllt sein. Der Käufer erhält eine Rücksendenummer, die auf dem Paket mit den zurückzusendenden Waren angebracht werden muss. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Retourwaren an das Unternehmen zurückzuschicken.
12.7    Eine Gutschrift für zurückgegebene Waren wird nur dann erteilt, wenn das Unternehmen feststellt, dass sich die Waren in einem akzeptablen Zustand befinden, wobei die Entscheidung des Unternehmens über den Zustand der zurückgegebenen Waren endgültig ist.
12.8    Waren, die nach den Spezifikationen des Käufers geliefert wurden, können unter keinen Umständen zu- rückgegeben werden. Produkte aus Knochenaufbaumaterial, NeoGen® Bone Allograft, NeoGen® Kollagen Membranen und NeoGen® Tape, Foam & Plug, Aufsätze für Scanner-Trolleys, Batterien und Garantie- verlängerungen können nicht zurückgegeben werden. NeoScan™-Scanner und NeoTell™-Geräte können innerhalb von 30 Tagen nach Versand zurückgegeben oder umgetauscht werden, vorausgesetzt, das Produkt ist ungeöffnet und befindet sich in der Originalverpackung. Bestimmte Waren sind von der Rück- gabe ausgeschlossen, wie zum Zeitpunkt des Kaufs angegeben, d. h. sie gelten als „endgültig verkauft”. Das Unternehmen wird alle falsch zurückgegebenen Artikel, die nicht zur Rücksendung berechtigt waren, an den Käufer zurücksenden. Die Kosten für diese Rücksendung werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
12.9    Käufer, die sich für die Rückgabe von Waren entscheiden, die zur Rückgabe berechtigt sind und mit einem Preisnachlass erworben wurden, müssen die Differenz zu den Kosten für die Ersatzwaren bezahlen, wenn der Preis seit dem ursprünglichen Kauf gestiegen ist.

Sonderanfertigungen

13.1    Für Waren, die nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers angefertigt werden, übernimmt der Besteller die Haftung bei Verletzung von Patent- und anderen Schutzrechten Dritter und stellt das Unternehmen von solchen Ansprüchen frei.
13.2    Zeichnungen, Muster oder Modelle des Unternehmens bleiben sein Eigentum und dürfen Dritten nur zur Ansicht und nach schriftlicher Zustimmung durch das Unternehmen überlassen werden. Formen und Vorrichtungen bleiben Eigentum des Unternehmens, auch wenn der Käufer anteilige Herstellungskosten bezahlt hat.

Aufbewahrung von Kundendaten

Das Unternehmen wird die Aufzeichnungen und Daten des Käufers (einschließlich des Transaktions- und Lieferverlaufs und der diesbezüglichen Interaktion mit den Mitarbeitern des Käufers) zu Zwecken wie der Einhaltung von Vorschriften und der Rückverfolgbarkeit sowie zur effektiven Durchführung des Garantie- und Reklamationsprogramms und anderer Garantieleistungen, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit anbietet, aufbewahren. Solche Aufbewahrungsfristen können sich auf die Lebensdauer der Waren oder Dienstleistungen oder der Beziehung zum Käufer erstrecken. Weitere Informationen darüber, wie das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet und welche Aufbewahrungsfristen gelten, finden Sie in den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens, die auf seiner Website verfügbar sind.

Marketing

Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers darf das Unternehmen den Namen des Käufers bei der Beschreibung oder Bewerbung der Waren auf der Website des Unternehmens und in den Marketing- materialien des Unternehmens oder in anderen Dokumenten verwenden, in denen die Qualifikationen, die Erfahrung und die Unternehmen, an die das Unternehmen Waren geliefert hat, dargestellt werden.

Verbot des Weiterverkaufs oder der Weitergabe von Produkten

Der Käufer ist sich bewusst, dass es sich bei den Produkten um regulierte Medizinprodukte handelt, und es ist ihm daher untersagt, das Produkt ohne die ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens weiterzu- verkaufen, weiterzugeben oder in irgendeiner Form gegen Bezahlung, Tausch oder umsonst zu tauschen.

Zusicherungen

Alle Beschreibungen, Darstellungen, Spezifikationen, Muster, Farben, Abbildungen und sonstigen Angaben, die vom Unternehmen, seinen Mitarbeitern oder Vertretern mündlich oder in Katalogen, Fach- literatur oder sonstigen vom Unternehmen herausgegebenen Dokumenten gemacht werden, dienen aus- schließlich allgemeinen Informationszwecken. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich nicht ausschließlich auf die Beschreibungen, Darstellungen, Spezifikationen, Muster, Farben, Abbildungen und andere Angaben, die vom Unternehmen, seinen Mitarbeitern oder Vertretern münd- lich oder in Katalogen, Fachliteratur oder anderen vom Unternehmen herausgegebenen Dokumenten gemacht wurden, verlässt sondern, dass er sich bei der Pflege und Behandlung von Patienten auf sein eigenes unabhängiges medizinisches Urteil verlässt.

Entschädigung

Der Käufer stellt das Unternehmen von allen berechtigten Ansprüchen Dritter und allen Schäden, die dem Unternehmen aus solchen Ansprüchen notwendigerweise entstehen, einschließlich gesetzlicher An- waltskosten, frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) klinischen Aktivitäten des Käufers ergeben;
(ii) der Einhaltung oder Nichteinhaltung regulatorischer und rechtlicher Anforderungen durch den Käufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Berufshaftpflicht, Beschäftigungshaftpflicht oder Arbeitnehmer- entschädigung, in Verbindung mit den Dienstleistungen, Verfahren oder Behandlungen des Käufers; (iii) jegliches Versäumnis, sicherzustellen, dass ein Patient alle notwendigen Anforderungen und die Eignung für die vom Käufer angegebenen oder erbrachten Dienstleistungen erfüllt; oder (iv) das Fehlverhalten des Käufers bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, es sei denn, der Käufer ist für solche Aktivitäten, Nichteinhaltung, Versäumnisse oder Fehlverhalten nicht verantwortlich.

Gerichtsstand – Erfüllungsort – Anwendbares Recht – Sonstiges

19.1    Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2    Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass der Geschäftssitz des Unternehmens der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand für die Beilegung von Streitigkeiten oder An- sprüchen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist.
19.3    Die Vertragsbestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien dar und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Absichtserklärungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
19.4    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Der Vorrang der einzelver- traglichen Vereinbarungen bleibt unberührt (§ 305b BGB).
19.5    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im Hinblick auf den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt. Für unbeabsichtigte Auslassungen gilt das Vorstehende entsprechend.
19.6    Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abtreten oder übertragen, mit Ausnahme von Geldforderungen, die frei abtretbar sind.
19.7    Die folgenden Abschnitte überdauern den Ablauf oder die Beendigung eines Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Käufer: Garantieerklärungen, Zusicherungen, Haftungsbeschränkung, Entschädigung sowie geltendes Recht und Gerichtsstand.

Gebrauchsanweisung

Das Unternehmen stellt in der Regel eine Kopie der entsprechenden Gebrauchsanweisung zur Verfügung, auch wenn mehrere Waren an einen einzigen Käufer und/oder Standort geliefert werden. Der Käufer kann in jedem Fall kostenlos weitere Exemplare anfordern. Die Gebrauchsanweisung ist auch auf Anfrage erhältlich.

Datenschutz

Dieser Abschnitt gilt nur für einen Käufer, der im Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union oder der Schweiz ansässig ist, und ist nur für diesen durchsetzbar. In dieser Ziffer 21 haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:
a.    „Käuferdaten” bezeichnet alle personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung den Datenschutzge- setzen unterliegt, einschließlich aller Text-, Ton-, Video- oder Bilddateien, die dem Käufer gehören, ein- schließlich aller personenbezogenen Daten, die in der Ausrüstung des Käufers enthalten sind und die das Unternehmen als Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung der Installationsdienstleis- tungen verarbeiten.
b.    „Datenschutzgesetze” sind alle in der Europäischen Union, in Deutschland und anderen Mitgliedstaa- ten geltenden Gesetze, die sich auf den Datenschutz, die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre beziehen und für das Unternehmen und/oder seine Unterauftragsverarbeiter bindend sind, einschließlich: (a) das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); und (b) die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO); und Verweise auf „Verantwortlicher”, „betroffene Person”, „personenbezogene Daten”, „Verarbeitung”, „Verarbeitung”, „Auftragsverarbeiter” und „Auf- sichtsbehörde” haben die in diesen Gesetzen festgelegte Bedeutung und sind in Übereinstimmung mit ihnen auszulegen.
c.    „Datensicherheitsvorfall” bezeichnet eine Sicherheitsverletzung, die das Unternehmen erleidet und die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Of- fenlegung oder zum Zugriff auf die übermittelten, gespeicherten oder anderweitig verarbeiteten Daten des Käufers führt.
d.    „Internationale Übermittlung” bedeutet eine Übermittlung von Käuferdaten, die verarbeitet werden oder nach der Übermittlung verarbeitet werden sollen, in ein Land außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (in der jeweils gültigen Fassung, „Drittland”) oder eine internationale Organisation.
e.    „Unterauftragsverarbeiter” bezeichnet jeden Dritten, den das Unternehmen mit der Verarbeitung von Käuferdaten beauftragt.

Der Käufer ist der Datenverantwortliche für die Daten des Käufers und das Unternehmen ist der Daten- verarbeiter der Daten des Käufers. Der Käufer beauftragt das Unternehmen, die Daten des Käufers als Auftragsverarbeiter zum Zwecke der Erbringung der Installationsdienste zu verarbeiten.

Der Käufer sichert dem Unternehmen zu, dass:
a.    der Käufer über alle erforderlichen Rechte verfügt, um das Unternehmen mit der Verarbeitung der Daten des Käufers für die Erbringung der Installationsdienste zu beauftragen und die Datenschutzgesetze ein- zuhalten;
b.    seine Anweisungen an das Unternehmen in Bezug auf die Verarbeitung der Daten des Käufers nicht dazu führen, dass das Unternehmen gegen die Datenschutzgesetze verstößt, auch nicht in Bezug auf internationale Übermittlungen; und
c.    er die Datenschutzgesetze in Bezug auf die Käuferdaten eingehalten hat und weiterhin einhalten wird.

Wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass eine Anweisung des Käufers in Bezug auf die Verarbeitung von Käuferdaten zu einem Verstoß gegen die Datenschutzgesetze führen könnte, ist das Unternehmen berechtigt, diese Verarbeitung nicht vorzunehmen, und das Unternehmen informiert den Käufer unver- züglich über diese Feststellung, damit der Käufer die Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen. Das Unter- nehmen ist gegenüber dem Käufer nicht vertragsbrüchig oder anderweitig haftbar, wenn das Unter- nehmen eine solche Verarbeitung nicht durchführt.
Das Unternehmen wird die Verarbeitung der Daten des Käufers nicht ohne die vorherige schriftliche Zu- stimmung des Käufers an Unterauftragnehmer weitergeben.
Stellt das Unternehmen die Notwendigkeit fest, einen Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen, teilt das Unternehmen dem Käufer Einzelheiten über den Gegenstand der Unterauftragsverarbeitung und die Käuferdaten mit, die das Unternehmen mit dem Unterauftragsverarbeiter austauschen wird, und stellt die Zuverlässigkeit dieses Austauschs sicher; darüber hinaus schließt das Unternehmen einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Unterauftragsverarbeiter ab, in dem die Verarbeitung- stätigkeiten des Unterauftragsverarbeiters festgelegt sind und der dem Unterauftragsverarbeiter diesel- ben Datenschutzverpflichtungen auferlegt, wie sie in dieser Ziffer 21 dargelegt sind, und der insbesondere ausreichende Garantien dafür bietet, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnah- men so umgesetzt werden, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DSGVO durchgeführt wird. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unterauftragsverarbeiters.
 
Das Unternehmen führt eine internationale Übertragung nur dann durch, wenn der Käufer zugestimmt hat und:
a.    die Europäische Kommission eine verbindliche Entscheidung getroffen hat, dass das Drittland oder Gebiet oder ein oder mehrere bestimmte Sektoren innerhalb dieses Drittlandes oder die internationale Organisation, an die die internationale Übermittlung erfolgen soll, ein angemessenes Schutzniveau für die Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet;
b.    Das Unternehmen angemessene Garantien für internationale Übermittlungen im Sinne von Art. 46 DSGVO hat und sofern den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen oder eine Ausnahmeregelung im Sinne des Art. 49 DSGVO gilt; oder
c.    das Unternehmen oder der betreffende Unterauftragsverarbeiter die internationale Übermittlung vornehmen muss, um geltende Gesetze einzuhalten; in diesem Fall wird das Unternehmen den Käufer vor der internationalen Übermittlung über diese gesetzlichen Anforderungen informieren, es sei denn, die geltenden Gesetze verbieten die Benachrichtigung des Käufers aus Gründen des öffentlichen Interesses.

Das Unternehmen wird:
a.    geeignete und rechtskonforme technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die vom Unternehmen tatsächlich verarbeiteten Daten des Käufers ergreifen. Die zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus der schrift- lichen Vereinbarung über die Erbringung der Installationsdienste (siehe Ziffer 10). Das Unternehmen kann die dort genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen ändern, wobei sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
b.    den Käufer unverzüglich nach Bekanntwerden eines Datensicherheitsvorfalls informieren;
c.    dem Käufer (auf dessen angemessene Kosten) angemessene Unterstützung gewähren bei:
I.    der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf die Sicherheit der Verarbeitung der Daten des Käufers;
II.    Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Personen gemäß den Datenschutzgesetzen beantworten;
III.    alle Datensicherheitsvorfälle dokumentieren und alle Datensicherheitsvorfälle an die Aufsichtsbehörde und/oder die betroffenen Personen melden; und
IV.    Datenschutz-Folgenabschätzungen für alle Verarbeitungsvorgänge und die angemessene vorherige Konsultation von Aufsichtsbehörden, betroffenen Personen und deren Vertretern durchführen.

Das Unternehmen wird:
a.    dem Käufer alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in dieser Ziffer 21 dargelegten Verpflichtungen nachzuweisen; und
b.    Prüfungen in Bezug auf die vom Unternehmen verarbeiteten Daten des Käufers, einschließlich Inspek- tionen, durch den Käufer oder einen anderen vom Käufer beauftragten Prüfer zulassen und dazu bei- tragen, vorausgesetzt, dass der Käufer das Unternehmen mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich über jede solche Prüfung informiert und dass jede Prüfung auf angemessene Kosten des Käufers, während der Geschäftszeiten durchgeführt wird, um den Geschäftsbetrieb des Unternehmens so wenig wie möglich zu stören, und ohne dass der Käufer oder sein Prüfer Zugang zu Daten hat, die einer anderen Person als dem Käufer gehören, oder zu vertraulichen Informationen eines Dritten, und dass die Prüfung auf die vom Unternehmen tatsächlich verarbeiteten und aufbewahrten Daten des Käufers beschränkt ist. Alle Materia- lien, die während solcher Prüfungen offengelegt werden, sowie die Ergebnisse solcher Prüfungen werden als vertrauliche Informationen des Unternehmens betrachtet.

Doc nr 10424 rev 10